Informationen

  • Das Erstgespräch (Kennenlerntermin) ist kostenfrei, jede weitere Stunde (60 Min.) 70 Euro.
  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keine Vereinbarung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie die Erstattung der Kosten beantragen.
  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie nach dem HPG (Heilpraktikergesetz) unterliege ich voll umfänglich der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Da ich keine Vereinbarung mit gesetzlichen Krankenkassen habe, entfällt das aufwändige Antrags-oder Gutachterverfahren sowie ein hoher bürokratischer Aufwand. Daher sind auch die Wartezeiten für einen Therapieplatz wesentlich geringer. In der Regel ist ein Erstgespräch innerhalb von zwei Wochen möglich. Auch Abend- und Wochenendtermine sind nach Absprache möglich.
  • Die Therapie ist Privatsache und wird nicht für eine Behörde o.ä. dokumentiert (evtl. wichtig für Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung).